Blau Abogados Rechtsbereiche

Blau Abogados y Asesores, S.L.P. sind in diversen Bereichen spezialisiert

Immobilienrecht

Aus vielerlei Gründen sind Investitionen in Immobilien sehr beliebt. Ausländer und Anleger, die in Spanien etwas kaufen wollen, sollten die Gesetzgebung kennen, oder jemanden beauftragen, der diese Gesetze kennt. Innerhalb der letzten Jahre hat sich der Immobilienmarkt sehr stark verändert. Unsere Anwälte bei Blau Abogados y Asociados S.L.P. stellen umfassende Eigentumsdienstleistungspakete zur Verfügung.

Unternehmensrecht

Unsere Anwälte beraten Sie auch in verschiedenen Branchen des Wirtschafts- und Unternehmensrecht, so z.B. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Beratung bei Bankgeschäften, bei Insolvenzen, bei Familienunternehmen, beim Erstellen von Protokollen und im Bereich Compliance. Wir können Sie auch untertützen bei der Ansiedelung von Tochtergesellschaften in Spanien.

Steuerrecht

Innerhalb der letzten Jahre hat sich Spanien zu einem sehr interessanten Steuerort für Ausländer entwickelt.

Auf Wunsch der Kunden übernehmen wir die Funktion des Steuerrepräsentanten, beraten diese bei Steuerfragen, bezahlen im Auftrage der Kunden die Steuern, beantragen Steuerrückvergütungen, initiieren bei Bedarf Rekurse bei den Steuerämtern etc.

Wir kennen uns aus beim Doppelbesteuerungsrecht, beim Erbschafts-, Schenkungs- und Steuerstrafecht und beraten die Nichtresidenten bei allen Steuerfragen.

Baurecht

Administratives Recht (Verwaltungsrecht), Beratungen und juristische Vertretung vor Behörden,
Beratung und oder Vertretung der Kunden bei Stockwerkeigentümergemeinschaften, Versammlungen, beim Bauordnungsrecht, bei Enteignungen und administrativen Bussen seitens der Behörden etc.

Nachfolgeplanung und Erbrecht

Vorbereitung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und sonstigen Verfügungen betreffend des letzten Willens. Überprüfung und allenfalls Anpassung von Testamenten, Beratung im spanischen und deutschen Erbrecht sowie bei Schenkungssteuerfragen und bei der Unternehmensnachfolge.

Internationale Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR -Gesetz) nennt man im Rechtswesen die Gesamtheit der Rechtssätze des nationalen Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen internationalen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn ein Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. In diesen Kollisionsfällen beantwortet das internationale Recht die Frage, ob inländisches Recht oder ausländisches Recht anwendbar ist oder gegebenenfalls welches ausländische Recht innerhalb mehrerer kollidierender ausländischer Rechte anwendbar ist. (Ehe-, Transport-, Wirtschaftsrecht…)

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