Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitspolitik
Die Firma BLAU ABOGADOS Y ASESORES SLP verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für den öffentlichen Sektor oder Entwicklungen, die aus Europa finanziert werden, zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://blauabogados.com/, mit Ausnahme von eingebetteten Inhalten von anderen Domains.

Status der Konformität
Diese Website entspricht teilweise RD 1112/2018 aufgrund von Nicht-Konformitäten in folgenden Aspekten.
Nicht zugänglicher Inhalt
Der folgende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
• Nicht-Konformität:
• Es können einige Bilder ohne implementierten oder korrekten Alternativtext vorhanden sein – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Textinhalt UNE-EN 301549:2022
• Es können falsch implementierte oder logisch geordnete Überschriftenelemente vorhanden sein – Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen UNE-EN 301549:2022
• In Formularen können Felder vorhanden sein, die nicht programmgesteuert mit ihren Beschriftungen verknüpft sind – Anforderung 9.1.3.5 Zweck der Eingabe identifizieren UNE-EN 301549:2022
• Einige Seiten können für bestimmte Elemente unzureichenden Kontrast aufweisen – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
• Einige Links können eine undefinierte oder mehrdeutige Funktion oder Zielsetzung haben – Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) UNE-EN 301549:2020
• Einige Links haben möglicherweise keinen sichtbaren Fokusindikator – Anforderung 9.2.4.7 Sichtbarer Fokus UNE-EN 301549:2020
• Es können gelegentlich Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten auftreten.
• Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar.
• Der Inhalt fällt nicht unter den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.
Es können Bürodokumente in PDF- oder anderen Formaten veröffentlicht sein, die vor dem 20. September 2018 erstellt wurden und nicht vollständig alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Es kann Inhalte von Drittanbietern geben, die nicht von dieser Einheit entwickelt wurden und nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie beispielsweise Bürodokumente von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

Beobachtungen und Kontaktdaten
Sie können alle Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018] mitteilen, wie z.B.:
– Meldung einer möglichen Nicht-Konformität dieser Website.
– Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
– Stellung von sonstigen Anfragen oder Verbesserungsvorschlägen bezüglich der Barrierefreiheit der Website über das folgende Kontaktformular oder telefonisch unter 965 97 98 31 von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr.
Sie können einreichen:
– Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018
– Eine Anfrage für zugängliche Informationen in Bezug auf:
• Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich von RD 1112/2018 fallen, wie im Artikel 3 Abschnitt 4 festgelegt.
• Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage für zugängliche Informationen müssen Sie die Tatsachen, Gründe und die Bitte klar angeben, um festzustellen, dass es sich um eine vernünftige und legitime Anfrage handelt.